DSGVO: Top 5 Änderungen


Ab dem 25. Mai 2018 wird vieles anders, manches besser sein für die Digitalnutzer in Deutschland.

Im Überblick hier die wichtigsten Änderungen zum aktuellen Vorgehen in Sachen Datenschutz:

  1. Personenbezogene Daten
    • Bisher galten als personenbezogene Daten unter anderem: Name, Adresse etc.
    • Cookie-Adressen oder MC-IDs zählen ab 25. Mai zu den personenbezogenen Daten
    • Für anonyme Daten gilt die DSGVO nicht. Die Auslegung der Anonymität ist fallweise zu entscheiden.
  2. Werbeausspielung
    • Grundsätzlich gilt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine Einwilligung benötigt
    • Der Artikel 6 Absatz 1 f. der Datenschutzgrundverordnung besagt: „Ist eine Datenverarbeitung erforderlich für den Zweck berechtigter Interessen des Datenverarbeiters und überwiegen die Interessen der Betroffenen nicht, so ist die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung zulässig.“
    • Transparente Datenschutzhinweise als Grundvoraussetzung aller Maßnahmen.
  3. Opt-Out und nicht Opt-In
    • Bei der Verarbeitung von Nutzerdaten unter anderem im Online-Marketing muss künftig zwingend ein Opt-Out möglich sein. Das gilt auch für die Fälle der Online-Werbung / Profilbildung gemäß Artikel 6 Absatz 1 f. der DSGVO.
    • Die Information bezüglich des Widerspruchsrechts muss spätestens beim ersten Kontakt zum Beispiel beim Laden der Website gegeben sein, beispielsweise in der Datenschutzerklärung.
  4. Transparenzpflichten
    • Der Artikel 13 der DSGVO steigert die Transparenzpflichten deutlich. Das führt dazu, dass die Datenschutzerklärungen umfangreich überarbeitet werden müssen
    • Dazu muss der Katalog der Artikel 13 und 14 der DSGVO abgearbeitet werden. Wird dies nicht sorgfältig bearbeitet, drohen hohe Bußgelder.
  5. Dokumentationspflichten
    • Durch das Inkrafttreten der DSGVO hat jedes Unternehmen eine gesteigerte Dokumentationspflicht („Rechenschaftspflicht“).
    • Folgende Punkte muss jedes Unternehmen sorgfältig dokumentieren: Verfahrensverzeichnisse, Rechtgrundlagen und wie die Rechte der Betroffenen gewährleistet werden
    • Bußgeld:bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes.